30 01 2007
Handy-Benutzung bei roter Ampel doch erlaubt?
Hat ein Autofahrer beim Warten an einer auf Rot geschalteten Ampel den Motor seines Fahrzeugs abgestellt, darf er auch hinterm Steuer zum Handy greifen und telefonieren. Das habe zumindest das Oberlandesgericht Bamberg entschieden, teilte die Deutsche Anwaltshotline in Nürnberg mit.
Damit hätten die Oberlandesrichter ein Urteil des Amtsgerichts Kempten aufgehoben, dem zufolge ein Allgäuer Pkw-Fahrer 40 Euro Geldbuße für die Benutzung seines Handys in eben diesem Fall zahlen sollte. Die damalige Begründung des Amtsgerichts: Der betroffene Autofahrer konnte nicht wissen, wann genau die Ampel wieder auf Grün schalten würde und wäre durch das Handy in der Hand bei der Weiterfahrt vom Verkehrsgeschehen unzulässig abgelenkt gewesen. Das sahen die Richter der Oberinstanz anders. Wenn ein Fahrzeug stehe und der Motor abgestellt sei, bestehe allein durch das Aufnehmen oder Halten eines Mobiltelefons keine unmittelbare Ablenkung von den eigentlichen Fahraufgaben. “Denn vor einer Weiterfahrt muss der Motor zunächst durch einen erneuten Startvorgang in Gang gesetzt werden”, erläutert Rechtsanwältin Tanja Leopold. Erst dann könne die Fahrt wieder aufgenommen werden und damit – bei fortgesetzter Benutzung des Mobiltelefons – eine gerichtlich zu bewertende Beeinträchtigung der Fahraufgaben eintreten. Das gelte, weil in der Verkehrsordnung nicht anders festgelegt, auch beim Halten vor Ampelanlagen. (AZ: 3 Ss OWi 1050/2006)
(Quelle: ddp / Alle Angaben ohne Gewähr)
LINK-TIPP: Neue Handys, Bundles, Tipps, Handy & Mobilfunk RSS Newsfeed, Forum
Ein Kommentar
Ein Kommentar to “Handy-Benutzung bei roter Ampel doch erlaubt?”

WAHNSINN!!!
Genau das gleiche ist mir passiert!!! JETZT KANN ICH DIE SACHE NOCHMAL AUFROLLEN!
DANKE!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!