Jan 30 2007
Handy-Benutzung bei roter Ampel doch erlaubt?
Hat ein Autofahrer beim Warten an einer auf Rot geschalteten Ampel den Motor seines Fahrzeugs abgestellt, darf er auch hinterm Steuer zum Handy greifen und telefonieren. Das habe zumindest das Oberlandesgericht Bamberg entschieden, teilte die Deutsche Anwaltshotline in Nürnberg mit.
